„Unternehmer sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, aus denen man entsprechende Maßnahmen ableiten kann. Dazu zählt etwa die Erstellung eines Hitzeschutzplans. Zudem sollten Sonnenschirme, Markisen oder Fensterverdunklungen vorhanden sein. Um auf Hitze zu reagieren, kann man die Arbeitszeiten flexibel gestalten, längere Mittagspausen vorgeben oder die Tätigkeiten, wenn möglich, so…